Gefördert wird die Behebung von Elementarschäden an privatem Gut. Elementarschäden im Sinne dieser Förderung sind Schäden, die durch Schneedruck, Orkan, Bergstürze, Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben und Hagel verursacht wurden.
Förderwerber sind natürliche und juristische Personen, mit Ausnahme der Gebietskörperschaften. Anträge können demnach Landwirtschaften, Gewerbebetriebe, Industriebetriebe, Selbständig Beschäftigte, Abeitnehmer, Rentner, Pensionisten, Wegerhaltungsgenossenschaften, Vereine, Religionsgemeinschaften, usw., welche in ihrem Vermögen einen Schaden durch ein Elementarereignis erlitten haben, stellen.