Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Das Land NÖ übernimmt im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) die Kosten einer einfachen Bestattung eines verstorbenen Menschen, soweit diese nicht aus dem Vermögen der verstorbenen Person bestritten werden können oder Dritte zur Tragung der Kosten verpflichtet sind.