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Beziehern von Wohnbeihilfe im Alter zwischen 18 und 25 Jahren wird ein Zuschlag zur Wohnbeihilfe gewährt, wenn sie erstmals eine eigene Wohnung beziehen.
Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 - Soziale Sicherheit https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-4
https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L58