Wohnbeihilfe

Wohnbeihilfe für Mieter einer Wohnung, die durch den Wohnungsaufwand ihrer Mietwohnung unzumutbar belastet sind.

Rechtsgrundlage

§§ 34-41 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017, LGBl. Nr. 68/2017 idgF, Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 05.12.2017, Zahl 04-ALL-1796/1-2017, mit der in Durchführung des Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes 2017 nähere Bestimmungen über die Gewährung von Wohnbeihilfen festgelegt werden (Wohnbeihilfenverordnung 2018), LGBl. Nr. 76/2017 idgF, Richtlinie über einen Zuschlag zum anrechenbaren Wohnungsaufwand im strukturschwachen ländlichen Raum gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz - K-WBFG 2017

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1024165