Wohnbeihilfe Link zur Förderung

Wohnbeihilfe für Mieter einer Wohnung, die durch den Wohnungsaufwand ihrer Mietwohnung unzumutbar belastet sind.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 - Soziales
Mießtaler Straße 1,
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Rechtsgrundlage

§§ 34-41 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017, LGBl. Nr. 68/2017 idgF, Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 05.12.2017, Zahl 04-ALL-1796/1-2017, mit der in Durchführung des Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes 2017 nähere Bestimmungen über die Gewährung von Wohnbeihilfen festgelegt werden (Wohnbeihilfenverordnung 2018), LGBl. Nr. 76/2017 idgF, Richtlinie über einen Zuschlag zum anrechenbaren Wohnungsaufwand im strukturschwachen ländlichen Raum gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz - K-WBFG 2017

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1024165