Wohnbeihilfe Link zur Förderung kopieren

Wohnbeihilfe für Mieter einer Wohnung, die durch den Wohnungsaufwand ihrer Mietwohnung unzumutbar belastet sind.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 - Soziales
Mießtaler Straße 1,
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§§ 34-41 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017, LGBl. Nr. 68/2017 idgF, Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 05.12.2017, Zahl 04-ALL-1796/1-2017, mit der in Durchführung des Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes 2017 nähere Bestimmungen über die Gewährung von Wohnbeihilfen festgelegt werden (Wohnbeihilfenverordnung 2018), LGBl. Nr. 76/2017 idgF, Richtlinie über einen Zuschlag zum anrechenbaren Wohnungsaufwand im strukturschwachen ländlichen Raum gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz - K-WBFG 2017

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1024165