Die Besitz-, Benützungs- und Bewirtschaftungsverhältnisse des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes werden durch Grundzusammenlegung und Flurbereinigung verbessert. Gefördert werden die Errichtung der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen (nach dem Salzburger Flurverfassungsgesetz 1973) zur Erschließung und Bewirtschaftung der Abfindungsgrundstücke sowie Maßnahmen der ökologischen Ausstattung (Biotope, Grünausstattung der gemeinsamen Anlagen). Ebenfalls wird der Erwerb von Grundflächen zur Sicherung und Schaffung eines ausgeglichenen Landschaftshaushaltes, sowie die Ausgestaltung und Schaffung ökologischer Agrarinfrastruktur im Hinblick auf Erosionsschutz, Bodenschutz, Wasserrückhalt, Gewässerschutz, Agrarökologie sowie Landschaftsgestaltung gefördert.
Förderungswerber können sein: Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe, sonstige Förderungswerber, insbesondere Zusammenlegungsgemeinschaften, Flurbereinigungsgemeinschaften und Agrargemeinschaften oder Personenvereinigungen, Erhaltungsgemeinschaften und -genossenschaften