Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Für alle anzeigepflichtigen Tierseuchen, bei denen der Bund nicht zumindest 80 % des Schätzwertes als Entschädigung zahlt, wird die Entschädigung aus Mitteln des Tierseuchenfonds auf 80 % des Schätzwertes aufgestockt.
Bei nicht anzeigepflichtigen Tierseuchen wird durch den Verwaltungsausschuss auf Antrag eine Unterstützung in der Höhe von bis zu 40 % des entstandenen Schadens gewährt.