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Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen gefördert:
Land Tirol, Abteilung Forstorganisation forstorganisation@tirol.gv.at
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 24.09.2023)
Anrechenbare Kosten sind Pauschalen, Eigenleistungen, Sachleistungen und Sachkosten. Bei Abrechnung über Kosten sind entsprechende Vergleichsangebote vorzulegen.
Vor-Ort-Kontrolle durch den zuständigen Regionalberater.