Zuwendungen zur Errichtung von Radwander-, Wander- und Bergwegen mit Begleiteinrichtungen
Tirol
Mit Wirkung vom 01.01.2012 und bis auf weiteres auch für die Folgejahre werden nach Maßgabe der verfügbaren Mittel folgende Schwerpunkte im Erholungsraum gefördert: Radwanderwege mit Begleiteinrichtungen Wander- und Bergwege mit Begleiteinrichtungen Erneuerung von Rad-, Wander- und Bergwegen samt Begleiteinrichtungen Besucherlenkende und verkehrsleitende Maßnahmen Kletterprojekte Der Standardfördersatz beträgt 40 % der anrechenbaren Nettokosten (dies entspricht ca. 1/3 vom anrechenbaren Investitionsvolumen).