Öffentlichkeitsarbeit Link zur Förderung

Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Aufklärung über die Ziele der forstlichen Bewirtschaftung im Hinblick auf die Wirkungen des Waldes
  • Betreuung von in der Forstwirtschaft Tätigen und der Öffentlichkeit
  • Mediale Verbreitung von zielorientierten Informationen oder Botschaften
  • Durchführung von Demonstrations- und Informationsmaßnahmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Forstorganisation
forstorganisation@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Anrechenbare Kosten sind Pauschalen, Eigenleistungen, Sachleistungen und Sachkosten. Bei Abrechnung über Kosten sind entsprechende Vergleichsangebote vorzulegen.

  • Bei Druckwerken etc. ist ein Belegexemplar vorzulegen.
  • Veranstaltungen sind für eine mögliche Kontrolle vorab zu melden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Förderung der Forstwirtschaft durch das Land Tirol; Bote für Tirol vom 17.09.2009. Forstlicher Förderungskatalog in der jeweils gültigen Fassung mit Beschluss Landesförderungskonferenz. Allgemeine Förderrichtlinie des Landes Tirol
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1023969