Das Land Tirol gewährt im Rahmen von Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen, die zur Abwicklung dieser Verfahren nötig sind (z.B. für Verkehrserschließung, Bodenverbesserung, ökologische Ausgleichsmaßnahmen, Kartierungen, u.a.). Die Zuschüsse werden an die Zusammenlegungs- bzw. Flurbereinigungsgemeinschaften bzw. an Mitglieder dieser Gemeinschaften ausbezahlt.