Förderung von Maßnahmen im Rahmen von Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren Link zur Förderung

Das Land Tirol gewährt im Rahmen von Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen, die zur Abwicklung dieser Verfahren nötig sind (z.B. für Verkehrserschließung, Bodenverbesserung, ökologische Ausgleichsmaßnahmen, Kartierungen, u.a.). Die Zuschüsse werden an die Zusammenlegungs- bzw. Flurbereinigungsgemeinschaften bzw. an Mitglieder dieser Gemeinschaften ausbezahlt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Bodenordnung
bodenordnung@tirol.gv.at

Die Kosten müssen mit entsprechenden Unterlagen (Lieferschein, Originalrechnung, Eigenleistungsbeleg) nachgewiesen werden.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Einreichung der Abrechnungsunterlagen und nach Prüfung (Rechnungsprüfung, Vor-Ort-Kontrolle) durch die Förderstelle.

Es erfolgt eine laufende Kontrolle der durchgeführten Maßnahmen vor Ort sowie eine Belegkontrolle bei jeder Abrechnung.

Rechtsgrundlage

Tiroler Landwirtschaftsgesetz vom 28. Oktober 1974, Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1023894