Das Ziel dieser Förderungsmaßnahme ist der Schutz von Pflanzen vor Schädlingen und Krankheiten (z.B. Feuerbrand). Gefördert wird der Ersatz von Kosten (Aufwand für Beseitigung und Neuanschaffung von Pflanzen), wenn diese Kosten im Rahmen behördlich angeordneter Maßnahmen erwuchsen, es sei denn, die Durchführung der Maßnahme steht in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Übertretung des Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetzes LGBl 53/2001 idgF.
Förderadressat: betroffene „Pflanzenbesitzer“