Förderung im Zusammenhang mit dem Kulturpflanzenschutz in Kärnten Link zur Förderung kopieren

Das Ziel dieser Förderungsmaßnahme ist der Schutz von Pflanzen vor Schädlingen und Krankheiten (z.B. Feuerbrand). Gefördert wird der Ersatz von Kosten (Aufwand für Beseitigung und Neuanschaffung von Pflanzen), wenn diese Kosten im Rahmen behördlich angeordneter Maßnahmen erwuchsen, es sei denn, die Durchführung der Maßnahme steht in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Übertretung des Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetzes LGBl 53/2001 idgF.

Förderadressat: betroffene „Pflanzenbesitzer“

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, ländlicher Raum
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-10

Die Förderungsabwicklungsstelle hat die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel zu kontrollieren.

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz - KSPG, LGBl 53/2001 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1023753