Förderung des Jagdwesens in Kärnten Link zur Förderung kopieren

Das Ziel dieser Förderungsmaßnahme ist die Einzelförderung zur Unterstützung des jagdlichen Brauchtums wie Jagdhornbläsergruppen, Jagdkulturvereine, Jagdtracht, Falknerei, Ausbildungs- und Aufklärungsaktionen, Hubschrauberfütterungsaktionen, Beratungskosten bzw. Nicht-Amtliche Sachverständigenkosten, Förderung von jagdlichen Projekten usw. Förderadressat: natürliche und juristische Personen die dieser Zielsetzung entsprechen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, ländlicher Raum
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-10

Die Förderungsabwicklungsstelle hat die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel zu kontrollieren.

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1023746