Förderung der tierischen Produktion in Kärnten gem. K-LFF 2023
Kärnten
Beihilfen an natürliche und juristische Personen, welche die Sicherung und Verbesserung der landwirtschaftlichen tierischen Produktion in Kärnten verfolgen. Folgende Maßnahmen sind förderbar: Beihilfen zur Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung (§30) durch Aufwendungen zur Deckung von Verwaltungskosten für das Anlegen und Führen von Zuchtbüchern sowie Aufwendungen für Tests zur Bestimmung der genetischen Qualität oder der Leistungsmerkmale von Tieren. Beihilfen zum Ankauf von Hochleistungszuchttieren (§ 31) durch Investitionszuschüsse für weibliche Hochleistungszuchtrinder, Elitefohlen der Rassen Noriker, Haflinger oder Warmblut, Hochleistungszuchtsauen oder Hochleistungszuchtwiddern und-böcken. Beihilfen zur Haltung von Zuchtstuten der Rassen Noriker, Haflinger oder Warmblut in Form von Zuschüssen zu den Deckkosten.