Förderung der Erhaltung von Alm- und Wirtschaftswegen sowie Brücken, insbesondere durch finanzielle, fachtechnische und organisatorische Hilfestellung bei der Durchführung der Maßnahme, mit dem Ziel die Lebensdauer der Anlagen zu verlängern.
Das Förderungsausmaß beträgt im Regelfall bis zu 45%.
Die Förderung erfolgt durch Direktzuschüsse und organisatorische und fachtechnische Hilfestellung.