Förderung der Alm- und Wirtschaftswegerhaltung Link zur Förderung kopieren

Förderung der Erhaltung von Alm- und Wirtschaftswegen sowie Brücken, insbesondere durch finanzielle, fachtechnische und organisatorische Hilfestellung bei der Durchführung der Maßnahme, mit dem Ziel die Lebensdauer der Anlagen zu verlängern.

Das Förderungsausmaß beträgt im Regelfall bis zu 45%.

Die Förderung erfolgt durch Direktzuschüsse und organisatorische und fachtechnische Hilfestellung.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist gebührenfrei.

Die Auszahlung erfolgt nach projektgemäßer Durchführung und nach Vorliegen einer ordnungsgemäßen Abrechnung.

Eine Leistungskontrolle erfolgt in Form einer Vor-Ort-Kontrolle.

Rechtsgrundlage

§ 6 lit a Salzburger Landwirtschaftsförderungsgesetz, LGBl Nr. 16/1975 idgF; Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1023613