Förderung innovativer betrieblicher Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Luftreinhaltung Link zur Förderung

Gefördert werden innovative, klimafreundliche Maßnahmen und Projekte mit hohem Emissionsreduktionspotential von CO2 oder Stickstoffoxiden. Zielgruppen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften sowie konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine.

Nicht förderungsfähig sind die Erzeugung, Verteilung und Nutzung von Biogas sowie Biomassefeuerungen und Biomasse-KWK-Anlagen (siehe diesbezüglich das Förderangebot der Abteilung 4 Lebensgrundlagen und Energie des Amtes der Salzburger Landesregierung).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung 5
Postfach 527
5010 Salzburg

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Land Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1 Mio. Euro

Referenznummer

1023589