Nationalparkfonds Hohe Tauern - Förderung zur Erhaltung von kulturhistorisch wertvollen Objekten Link zur Förderung

Förderung zur Erhaltung von kulturhistorisch wertvollen Objekten, bodenständigen Fertigkeiten sowie traditionellen und zeitgemäßen kulturellen Aktivitäten.

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Einzelunternehmungen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine und Verbände, wenn sie Träger von förderungswürdigen Projekten sind.

Projektabnahme und Abrechnung ist vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Kärntner Nationalpark- und Biosphärenparkgesetz K-NBG LGBl. 55/1983 idgF, außerdem die Förderungsrichtlinien des Kärntner Nationalparkfonds Hohe Tauern
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1023449