Förderungen im Musikbereich an Einzelpersonen, Vereine, Institutionen Link zur Förderung

Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Konzertveranstaltungen (Festivals und Musikveranstaltungen)
  • Konzertreisen - Kompositionsstipendien (nur mit Uraufführungsgarantie)
  • CD-Produktionen (in Ausnahmefällen - wenn ein besonderer Tirolbezug vorliegt)
  • Anschaffung und Restaurierung von Orgeln (nur der musikalisch relevante Bereich wird gefördert, nicht aber zum Beispiel die Restaurierung des Gehäuses)
  • Forschung und Dokumentation
  • Musikalische Aus- und Weiterbildung
  • Musikkapellen (Ansuchen werden über den Landesverband der Blasmusikkapellen abgewickelt)
  • Chöre (Ansuchen von Chören werden über den Tiroler Sängerbund abgewickelt)
  • Instrumentebeschaffung  

Der Antragsteller muss ein Verein sein. Einzelpersonen können nur dann gefördert werden, wenn eine außergewöhnliche Begabung vorliegt. Weiters werden musikalische Institutionen gefördert.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Kultur
Michael-Gaismair-Straße 1
6020 Innsbruck
https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/abteilung-kultur/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Fördergelder richtet sich je nach Förderzusage und beinhaltet unter anderem eine Einnahmen-Ausgaben Aufstellung, die Vorlage von Originalrechnungen oder eines Jahresabschlusses.

Rechtsgrundlage

Tiroler Kulturförderungsgesetz 2010 (§§ 1-5, 7-9), Richtlinie der Landesregierung über die Förderung der Kultur in Tirol
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1023423