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Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen unterstützt:
Land Tirol, Abteilung Kultur kultur@tirol.gv.at
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 11.07.2024)
Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Fördergelder richtet sich je nach Förderzusage und beinhaltet unter anderem eine Einnahmen-Ausgaben Aufstellung, die Vorlage von Originalrechnungen oder eines Jahresabschlusses.