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Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen gefördert:
Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Kultur kultur@tirol.gv.at https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 09.05.2026)
Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel wird in der Förderzusage festgelegt und kann beispielsweise eine Einnahmen-Ausgaben Aufstellung bzw. einen Jahresabschluss oder die Vorlage von Originalrechnungen beinhalten.