Förderung von Parteien und Landtagsklubs Link zur Förderung kopieren

  1. Finanzielle Förderung der landespolitischen Arbeit nach dem Steiermärkischen Parteienförderungs-Verfassungsgesetz.
  2. Finanzielle Förderung der bezirks- und gemeindepolitischen Arbeit nach dem Steiermärkischen Parteienförderungs-Verfassungsgesetz.
  3. Zuwendungen an die Landtagsklubs zum Zwecke ihrer parlamentarischen Aufgabenerfüllung.

 Nach den Vorschriften des 3. und 4. Abschnittes des Parteiengesetzes 2012

Rechtsgrundlage

Stmk. Parteienförderungs-Verfassungsgesetz 2012 Stmk. Landtagsklubfinanzierungs-Verfassungsgesetz 2012

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1023332