Fachtechnische, organisatorische und finanzielle Hilfestellung beim Neu-, Um- und Ausbau von nicht funktionsgerechten Weganlagen. Weiters wird der Neu- und Umbau von landwirtschaftlichen Materialseilbahnen einschließlich Güterseilbahnen mit Werksverkehr unterstützt.
Die Förderhöhe richtet sich nach den Investitionskosten, der Finanzkraft des Förderwerbers, nach der zumutbaren Interessentenleistung und nach Maßgabe der vorhandenen öffentlichen Mittel.
Die Förderung erfolgt in Form von finanziellen Zuschüssen und organisatorischer und fachlicher Hilfestellung.