Heimkostenzuschuss für Lehrlinge Link zur Förderung kopieren

Förderung für Heimkosten bzw. Wohnkosten an Lehrlinge im Rahmen des Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetzes. Lehrlinge, denen Kosten für die Unterbringung entstehen, wenn sie für den Besuch der Fachberufsschule aufgrund der Unzumutbarkeit des Verkehrsweges vorübergehend einen Heimplatz oder eine Wohnung benötigen, können einen Heimkostenzuschuss/Wohnkostenzuschuss für die Berufsschul-Besuchszeit beantragen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 - Soziales, Wohnen und Arbeitsmarkt
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-11

Rechtsgrundlage

Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz - K-AWFG, LGBl Nr 49/1984 idgF sowie Richtlinie der Kärntner Landesregierung zur Gewährung von Förderungsmitteln im Rahmen des Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz (K-AWFG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1023142