Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales
Für Privatperson:
1) Wohnungslosigkeit oder drohende Wohnungslosigkeit
2) Kontaktaufnahme mit Anbieterorganisationen oder mit Sozialberatungsstellen des Landes OÖ
Für Erbringer der Sachleistung:
1) Niederschwelliger Zugang für angebotene Leistungen schaffen
2) privatrechtlicher Leistungsvertrag zwischen Land OÖ und Anbieterorganisationen
1) Für Privatperson: niederschwelliger Zugang - kein Antrag notwendig
2) Für Anbieterorganisation: abgeschlossener Leistungsvertrag mit dem Land Oberösterreich