Selbstversicherung in der Krankenversicherung Link zur Förderung

Die Förderung Selbstversicherung in der Krankenversicherung bezieht sich auf die Übernahme der Kosten der Krankenversicherungsbeiträge zuzüglich der Kosten für die E-Card für Menschen mit Beeinträchtigungen.

Falls es erforderlich ist, sind damit auch die Kosten für:

  • die Rezeptgebühren und/oder
  • eine Heilbehandlung bis zum Eintritt der Versicherungspflicht verbunden.

Die Leistung endet, wenn

  • die Hauptleistung weg fällt
  • der Besondere Soziale Dienst gem. § 17 Abs. 3 Z. 2,3 u. 5 Oö. ChG idgF. endet
  • sich die Möglichkeit einer Mitversicherung ergibt (z.B. Eheschließung, Eltern sind selbst wieder versichert, usw.)
  • eine Pensionsanspruch/-bezug besteht
  • eine bedarfsorientierten Mindestsicherung bezogen wird
  • ein Erwerbseinkommen erzielt wird; eine versicherungspflichtigen Tätigkeit aufgenommen wird.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 18 Oö. Chancengleichheitsgesetz 2008
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1023092