Schulassistenz Link zur Förderung

Die Schulassistenz (gemäß Oö Chancengleichheitsgesetz) unterstützt und begleitet Schüler und Schülerinnen mit Beeinträchtigungen

  • in lebenspraktischen Bereichen und

  • bei der Bewältigung der schulischen Anforderungen

  • in Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht, in Übungsschulen, Allgemeinbildende sowie Berufsbildende Höhere Schulen und Gymnasien

  • vom Schuleintritt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres

Zu den erbrachten und geförderten Leistungen zählen: 

Direkte Leistungen (jene Leistungen, welche in direkter Interaktion mit den Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden):

  • Unterstützung bei alltäglichen Anforderungen - z.B. den/die Schüler/in vom Bus holen und nach dem Unterricht wieder zum Bus bringen; Unterstützung beim An- und Ausziehen, Ein- und Ausräumen der Schultasche, Herrichten der Schulsachen für den Unterricht, Unterstützung in den Pausen
  • Unterstützung bei der Basisversorgung - z. B. Toilettengang, Essen, Waschen etc.
  • Unterstützung bei der Umsetzung der schulischen Anforderungen in Absprache mit der Lehrkraft - z.B. Hilfe bei der Mausführung etc.
  • Unterstützung bei der Umsetzung empfohlener therapeutischer Maßnahmen
  • Einzelförderung nach fachlicher Anleitung - z.B. Konzentrationstraining, basale Förderung, Bewegungstraining, lebenspraktische Übungen
  • Unterstützung des Schülers/der Schülerin in der Selbständigkeit
  • Ermöglichung und Unterstützung von Sozialkontakten mit anderen Schülern und Schülerinnen
  • Emotionale Unterstützung des Schülers/der Schülerin und Stärkung in seiner/ihrer Persönlichkeit
  • Unterstützung des Schülers/der Schülerin bei Aufbau und Aufrechterhaltung der Lernfreude
  • Kontakt zu den Eltern herstellen und pflegen
  • Gelegentliche Begleitung des Schülers/der Schülerin zur Therapie

Indirekte Leistungen (alle jene Leistungen, welche die Schaffung geeigneter organisatorischer Rahmenbedingungen, die Sicherung der Qualität der inhaltlichen Arbeit durch eine bewusste Planung der Abläufe und Reflexion, die Sicherstellung des Informationsflusses, eine geplante Weiterentwicklung des eigenen Aufgabenbereiches und eine Auseinandersetzung mit inhaltlich-methodischen Aspekten der pädagogischen Tätigkeit zum Inhalt haben):

  • Besuch von Fortbildungsveranstaltungen
  • Gemeinsame Besprechungen mit den Klassenlehrern/ -lehrerinnen
  • Besuch von Elternabenden
  • Dokumentation

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen bzw. den Links zu externen Informationsseiten.

Schulassistenz ist beitrags- und kostenersatzfrei.

Kontrolle und Qualitätssicherung gem. § 29 Oö Chancengleichheitsgesetz idgF in wirtschaftlicher und fachlicher Hinsicht.

Die Kontrolle der Landesregierung ist unter Einbindung der Interessenvertretung dahingehend auszuüben, dass 1. die Einrichtungen nach ihrer Führung und Ausstattung den Erfordernissen einer fachgerechten Leistungserbringung entsprechen 2. die Entgelte sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig verwendet werden.

Rechtsgrundlage

§§ 10, 27, 28 und 30 Oö. Chancengleichheitsgesetz 2008 idgF § 4 Oö. ChG-Hauptleistungsverordnung

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1023084