Peer-Berater Aufwandsentschädigung Link zur Förderung

Diese Förderung umfasst die Entschädigung des Aufwandes für Peer-Berater. Den Peer-Beratern wird die Mitwirkung im Verfahren auf Antrag abgegolten. Dazu zählt auch eine maximal zweistündige Beratungstätigkeit vor der Assistenzkonferenz (Vorberatung) am Wohnort des Menschen mit Beeinträchtigungen.

Peer-Beratung:

Das Berufsbild der Peer-Beratung umfasst die Begleitung und Beratung von Menschen mit Beeinträchtigungen durch Menschen mit nach Möglichkeit gleichen oder ähnlichen Beeinträchtigungen.

Rechtsgrundlage:

Menschen mit Beeinträchtigungen können gemäß § 22 Abs. 2 des Oö. Chancengleichheitsgesetz zur Assistenzkonferenz eine Person ihres Vertrauens aus dem Kreis der Peer-Berater beiziehen.

Kosten der Inanspruchnahme:

Die Inanspruchnahme einer Peer-Beratung ist beitragsfrei.

Höhe der Abgeltung

Die Höhe der Abgeltung des zeitlichen Aufwandes (Dauer des Verfahrens) wird mit 10,50 Euro* je Stunde festgelegt, abgerechnet wird die Beratungsdauer je angefangener halben Stunde. Die Vorberatung am Wohnort wird mit einer Dauer von max. zwei Stunden anerkannt.

Für Fahrtkosten wird bei Benützung des eigenen PKWs das amtliche Km-Geld (derzeit 0,42 Euro) vergütet. Bei Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels erfolgt die Vergütung anhand des Fahrscheines, der im Original zusammen mit dem Antrag auf Abgeltung der Aufwendungen bei der Bezirksverwaltungsbehörde eingereicht werden muss.

Reisezeiten werden nicht abgegolten.

* Stand 2015: Der Stundensatz von 10,50 Euro entspricht dem BAGS, Verwendungsgruppe 4, Gehaltsstufe 2 (aufgerundet).

Rechtsgrundlage

§ 17 Abs. 2 Ziff. 4 Oö. Chancengleichheitsgesetz 2008 idgF. §§ 45,46, u 47 Oö. Sozialberufegesetz idgF.

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1023068