Heilbehandlung Link zur Förderung kopieren

Die Förderung Heilbehandlung für Menschen mit Beeinträchtigungen wird in Form von

  • Hippotherapie
  • Gehörlosenambulanz
  • Ambulante und stationäre Krankenhilfe
  • Konduktive Mehrfachtherapie

angeboten.

Die Sachleistungsempfänger und sonstigen beitrags- und kostenersatzpflichtige Personen haben gem. § 20 Oö ChG 2008 idgF in Verbindung mit der Oö ChG Beitrags- und Richtsatzverordnung Beiträge sowie gemäß §§ 39 bis 45 Oö. ChG 2008 idgF Kostenersatz zu den Sachleistungen zu zahlen.

Kontrolle und Qualitätssicherung gem. § 29 Oö Chancengleichheitsgesetz 2008 idgF in wirtschaftlicher und fachlicher Hinsicht.
Die Kontrolle der Landesregierung ist unter Einbindung der Interessenvertretung dahingehend auszuüben, dass
1. die Einrichtungen nach ihrer Führung und Ausstattung den Erfordernissen einer fachgerechten Leistungserbringung entsprechen
2. die Entgelte sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig verwendet werden.

Rechtsgrundlage

§§ 9, 27, 28, 30 Oö. Chancengleichheitsgesetz 2008

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1022938