Zuwendung an Institutionen für Wohlfahrtszwecke Link zur Förderung kopieren

Das Land Tirol fördert ohne Rechtsanspruch Verbände und Vereine bzw. Einrichtungen mit ausschließlichem gemeinnützigem oder sozialem Charakter, deren Wirksamkeit Tiroler Bevölkerungsinteressen betreffen und unterstützen. Darunter fallen beispielsweise: ORF Rat auf Draht, Tiroler Sozialdienst, Telefonseelsorge Innsbruck, Volkshilfe Tirol, Tiroler Krebsforschungsinstitut, etc. Diese Leistungen sind ohne angemessene geldwerte Gegenleistung auf die im Vorhinein im jeweiligen Landesbudget festgelegten und budgetierten Organisationen beschränkt. Die Förderungshöhe bestimmt sich aus der festgelegten Widmung und der im Budget genehmigten Fördermittel.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sachgebiet Budgetwesen
https://www.tirol.gv.at/budgetwesen

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderrichtlinie des Landes Tirol vom 15.10.2013
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,292 Mio. Euro

Referenznummer

1022888