Die Frühförderung versteht sich als frühestmögliche, ganzheitliche Förderung für in ihrer Entwicklung auffällige Kinder, Kinder mit einer Beeinträchtigung und Kinder, bei denen die Wahrscheinlichkeit des Eintretens einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Frühförderung ist zu leisten, um Beeinträchtigungen frühestmöglich zu vermeiden oder zu verringern, Behinderungen zu beseitigen und das Kind und dessen familiäres und soziales Umfeld zum Umgang mit der Beeinträchtigung zu befähigen.
Wesentliche Zielsetzung der Frühförderung, neben der Entwicklungsförderung und der Familienberatung und -begleitung, ist die frühzeitige Förderung, welche wesentlichen Einfluss auf die Entwicklungspotentiale der Kinder hat.
Es gibt:
- Allgemeine Frühförderung
- Familienbegleitung
- Frühe Kommunikationsförderung
- Sehfrühförderung
Nähere Informationen zu Zweck und Zielsetzung der Allgemeinen Frühförderung, der Familienbegleitung, der Frühen Kommunikationsförderung und der Sehfrühförderung, den Zielgruppen und den direkten und indirekten Leistungen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen.