Psychiatrische Familienpflege - Zuschuss an Gastfamilien Link zur Förderung kopieren

Gastfamilien, die im Rahmen der „Psychiatrischen Familienpflege“ Menschen mit dauerhaftem psychosozialem Unterstützungsbedarf aufnehmen, erhalten monatliche Beiträge für deren Versorgung und Betreuung.

Mit Familien oder Lebensgemeinschaft, die sich für die Aufnahme eines psychisch kranken Menschen interessieren, werden in ausführlichen Gesprächen die relevanten Daten erhoben und alle auftauchenden Fragen besprochen. Parallel zu den Gesprächen mit der Familie kommt es zu einer Abklärung der Erwartungen und Möglichkeiten mit den psychisch kranken Menschen, die sich für eine Aufnahme bewerben. Ziel ist es, eine geeignete Familie für den/die Betreffende/n zu finden.

Ziele der Leistungsform

• Eröffnung neuer Beziehungsmöglichkeiten

• Vollständige Integration im Gemeindeleben

• Erhöhung der Lebensqualität

• Hohes Maß an persönlicher Freiheit

Zielgruppe: Die Kundinnen und Kunden sind Menschen mit dauerhaftem psychosozialen Unterstützungsbedarf. Die akute Krankheitsphase ist abgeklungen und zur Bewältigung des Alltags werden Unterstützung und Begleitung benötigt.

Die unmittelbaren Betreuungsleistungen erbringt die jeweilige Gastfamilie. Diese sind mittels Vertrag geregelt. Die Verträge haben keine zeitliche Befristung und werden mit einer Kündigungsfrist für alle VertragspartnerInnen (KundIn, Familie und Trägerorganisation) geschlossen.

Der Mensch mit psychischer Beeinträchtigung leistet einen Beitrag.

Die MitarbeiterInnen psychosozialer Dienste unterstützen die Familien in der Gestaltung der individuellen Betreuungsform durch Hausbesuche und Gastfamilientreffen und bieten nach Wunsch auch individuelle Begleitung bei auftretenden Fragen und Problemen an.

http://www.promentelaienarbeit.at/  Rubrik: Betreutes Wohnen in Familien

Kontrolle und Qualitätssicherung gem. § 29 Oö Chancengleichheitsgesetz idgF in wirtschaftlicher und fachlicher Hinsicht.
Die Kontrolle der Landesregierung ist unter Einbindung der Interessenvertretung dahingehend auszuüben, dass
1. die Einrichtungen nach ihrer Führung und Ausstattung den Erfordernissen einer fachgerechten Leistungserbringung entsprechen
2. die Entgelte sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig verwendet werden.

Rechtsgrundlage

§ 17, 27, 28 und 30 Oö. Chancengleichheitsgesetz 2008 idgF

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1022805