Im Rahmen der Förderung „Ersatz von Fahrtkosten – organisierte Fahrdienste“ wird Menschen mit Beeinträchtigungen, die einen Anspruch auf eine Hauptleistung nach § 8 Abs. 1 Oö. ChG 2008 idgF geltend machen oder denen ein solcher Anspruch bescheidmäßig zuerkannt wurde, ein organisierter Fahrdienst für Fahrten
- die zur Inanspruchnahme einer Maßnahme zur Heilbehandlung nach § 9 Oö ChG 2008 idgF dienen
- die zur Inanspruchnahme einer Leistung der Arbeit und fähigkeitsorientierten Aktivität nach § 11 2008 idgF (ausgenommen: Arbeitsassistenz und Arbeitsbegleitung) dienen
ermöglicht.
Organisierte Fahrdienste (organisierte Fahrten mit Fahrunternehmen) werden zur Steigerung der Effizienz zentral koordiniert, organisiert und direkt mit den Fahrdiensten abgerechnet. Die Bewilligung erfolgt formell von den Bezirksverwaltungsbehörden.
Begleitperson: Der Ersatz der Fahrtkosten gilt auch für eine Begleitperson, ohne die dem Menschen mit Beeinträchtigungen die oben angeführten Fahrten nicht möglich oder nicht zumutbar sind.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen bzw. den Links zu externen Informationsseiten.