Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Das Land Kärnten fördert aufgrund der mit dem Bund abgeschlossenen und finanzierten Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau ganztägiger Schulformen, die Personal- und Infrastrukturkosten der Tagesbetreuung an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen und seit 2013 auch an Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht, die als ganztägige Schulformen gemäß § 8d Abs. 3 Schulorganisationsgesetz und gemäß den Ausführungen des Kärntner Schulgesetzes, geführt werden. Die Fördergelder werden ausschließlich an die Schulerhalter ausbezahlt, welche im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung die Kosten für Personal und Infrastruktur zu tragen haben.