Subventionierung von ganztägigen Schulformen Link zur Förderung

Das Land Kärnten fördert aufgrund der mit dem Bund abgeschlossenen und finanzierten Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau ganztägiger Schulformen, die Personal- und Infrastrukturkosten der Tagesbetreuung an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen und seit 2013 auch an Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht, die als ganztägige Schulformen gemäß § 8d Abs. 3 Schulorganisationsgesetz und gemäß den Ausführungen des Kärntner Schulgesetzes, geführt werden. Die Fördergelder werden ausschließlich an die Schulerhalter ausbezahlt, welche im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung die Kosten für Personal und Infrastruktur zu tragen haben.

Rechtsgrundlage

K-SchG, LGBl Nr 58/2000 idgF (§ 1a, § 17, § 46a); SchOG, BGBl Nr 242/1962 idgF (§ 8d); Schulzeitgesetz, BGBl Nr 77/1985 (§ 5 Abs. 6); PflSchErh-GG, BGBl Nr 163/1955 idgF (§11 Abs. 1); SchUG, BGBl Nr 472/1986 (§ 12a, § 43) ; Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG zum Ausbau ganztägiger Schulformen, BGBl I Nr 115/2011

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1022771