Ausbildungsbeihilfe
Tirol
Es werden die mit der Lebenshaltung verbundenen Kosten für die Dauer von beruflichen Bildungsmaßnahmen gefördert. Die Bildungsmaßnahme muss von einem anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden. Nicht förderbar ist der Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)Universitäten sowie damit vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht, deren Förderung in die Zuständigkeit anderer öffentlicher Stellen fällt. Fördernehmer*innen können sein: Arbeitnehmer*innen und freie Dienstnehmer*innen, die zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst oder karenziert haben, Arbeitnehmer*innen, freie Dienstnehmer*innen und öffentlich-rechtlich Bedienstete, die in einem aufrechten Arbeitsverhältnis die Arbeitsverpflichtung zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme reduziert haben, Wiedereinsteiger*innen.