Förderung des Feuerwehrwesens in Oberösterreich Link zur Förderung kopieren

Förderung des Feuerwehrwesens in Oberösterreich: 1. Die Kosten des Landes-Feuerwehrverbandes zu tragen, soweit diesem nicht andere Mittel zur Verfügung stehen; 2. Die Feuerwehren durch Beihilfen zu den Kosten der Maßnahmen zu unterstützen, die zur Erzielung einer ausreichenden Schlagkraft notwendig sind; 3. Die Gemeinden durch Beihilfen zu den von ihr gemäß § 5 und § 6 Oö. Feuerwehrgesetz zu tragenden Kosten zu unterstützen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales
Bahnhofplatz 1 4021 Linz
0732 7720 11451
katschutz@ooe.gv.at

Rechtsgrundlage

Oö. Feuerwehrgesetz i.d.g.F.; Beihilferichtlinien des Oö. Feuerwehrverbandes i.d.g.F.; KatFG 1996
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1022763

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