Förderung des Feuerwehrwesens in Oberösterreich Link zur Förderung kopieren

Förderung des Feuerwehrwesens in Oberösterreich: 1. Die Kosten des Landes-Feuerwehrverbandes zu tragen, soweit diesem nicht andere Mittel zur Verfügung stehen; 2. Die Feuerwehren durch Beihilfen zu den Kosten der Maßnahmen zu unterstützen, die zur Erzielung einer ausreichenden Schlagkraft notwendig sind; 3. Die Gemeinden durch Beihilfen zu den von ihr gemäß § 5 und § 6 Oö. Feuerwehrgesetz zu tragenden Kosten zu unterstützen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales
Bahnhofplatz 1 4021 Linz
0732 7720 11451
katschutz@ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Oö. Feuerwehrgesetz i.d.g.F.; Beihilferichtlinien des Oö. Feuerwehrverbandes i.d.g.F.; KatFG 1996
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1022763