Bildungsförderung des Landes Kärnten Link zur Förderung

Förderung von berufsbezogener Qualifizierung und Weiterbildung im Rahmen des Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetzes. Die maximale Förderhöhe beträgt innerhalb eines Förderzeitraumes von 5 Jahren € 2.500,-.

Förderung von Kursmaßnahmen und Prüfungsgebühren: Gefördert werden berufsspezifische Kursmaßnahmen, die der Absicherung des bestehenden Arbeitsplatzes dienen und eine erhebliche Qualifikationsverbesserung zur Folge haben oder Kursmaßnahmen, die den Wechsel in ein anderes Berufsbild wesentlich erleichtern, wenn ein arbeitsmarktpolitisches Interesse gegeben ist. Kurskosten sowie Prüfungsgebühren ab € 50,- werden grundsätzlich bis zur maximalen Förderhöhe mit 50 % gefördert. Lehrlinge erhalten eine 75%ige Förderung. Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, bis 3 Jahre nach dem Elternkarenzende, die zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme kein oder nur ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis haben, werden auch mit 75 % gefördert.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 11 Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt unnd Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Rechtsgrundlage

Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz - K-AWFG, LGBl Nr 49/1984 idgF sowie Richtlinie der Kärntner Landesregierung zur Gewährung von Förderungsmitteln im Rahmen des Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz (K-AWFG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1022748