Bildungsförderung des Landes Kärnten Link zur Förderung kopieren

Förderung von berufsbezogener Qualifizierung und Weiterbildung im Rahmen des Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetzes. Die maximale Förderhöhe beträgt innerhalb eines Förderzeitraumes von 5 Jahren € 2.500,-.

Förderung von Kursmaßnahmen und Prüfungsgebühren: Gefördert werden berufsspezifische Kursmaßnahmen, die der Absicherung des bestehenden Arbeitsplatzes dienen und eine erhebliche Qualifikationsverbesserung zur Folge haben oder Kursmaßnahmen, die den Wechsel in ein anderes Berufsbild wesentlich erleichtern, wenn ein arbeitsmarktpolitisches Interesse gegeben ist. Kurskosten sowie Prüfungsgebühren ab € 50,- werden grundsätzlich bis zur maximalen Förderhöhe mit 50 % gefördert. Lehrlinge erhalten eine 75%ige Förderung. Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, bis 3 Jahre nach dem Elternkarenzende, die zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme kein oder nur ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis haben, werden auch mit 75 % gefördert.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 11 Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt unnd Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz - K-AWFG, LGBl Nr 49/1984 idgF sowie Richtlinie der Kärntner Landesregierung zur Gewährung von Förderungsmitteln im Rahmen des Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz (K-AWFG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1022748