Personalkostenzuschüsse an die Landwirtschaftskammer Link zur Förderung

Durch die Gewährung von Personalkostenzuschüssen soll die Landwirtschaftskammer in die Lage versetzt werden, ihren gesetzlichen bzw. den von Bund und Land Salzburg übertragenen Aufgaben im Bereich Bildung, Beratung und Förderungsabwicklung nachzukommen.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 24.09.2023)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung erfolgt in Teilbeträgen verteilt auf das Haushaltsjahr. Die Höhe der Zuschüsse ist im Übereinkommen des Landes Salzburg mit der Landwirtschaftskammer Salzburg über die Gewährung von Personalkostenzuschüsse geregelt.

Die Salzburger Landwirtschaftskammer untersteht der Aufsicht der Salzburger Landesregierung. Die Personalkostenabrechnung ist neben dem Jahresvoranschlag und Rechnungsabschluss der Landwirtschaftskammer Salzburg jährlich vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Übereinkommen des Landes Salzburg mit der Landwirtschaftskammer Salzburg betreffend den Kostenersatz für die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg vom 12.12.2005

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1022649