Finanzierungszuschüsse an Landesgesellschaften bzw. landesnahe Beteiligungen Link zur Förderung

Im Bereich der Landesgesellschaften bzw. landesnaher Beteiligungen können anlassbezogen Finanzierungsbeiträge gewährt werden (z. B. Abgangsdeckung, Investitionsbeiträge, Sonderprojekte).

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung auf Basis der Allgemeinen Richtlinien für Förderungen aus Landesmitteln bzw. anlassbezogenen Finanzierungsvereinbarungen

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1022573