Förderungsbeiträge des Landes - TG-K (Tiergesundheit Kärnten) Link zur Förderung kopieren

Die Landesbeiträge an die Geschäftsstelle der TG-K (Tiergesundheit Kärnten) umfassen die teilweise Finanzierung des laufenden Betriebes (Betriebskosten, Personalkosten).

Zusätzlich werden Landesmittel an die TG-K (Tiergesundheit Kärnten) für tiergesundheitliche Problemzonen des Landes ausbezahlt. Mitglieder der TG-K (Tiergesundheit Kärnten) sind die Kammer für Land- und Forstwirtschaft, die Landeskammer der Tierärzte Kärntens und das Amt der Kärntner Landesregierung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, ländlicher Raum
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-10

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Vorlage der Einnahmen- Ausgabenrechnung samt Planrechnung für das laufende Geschäftsjahr.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinie für Förderungen aus Landesmitteln

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1022540

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