Förderung der Seniorenverbände Link zur Förderung kopieren

Das Land fördert auf Antrag die Beratung, Information und Betreuung von Senioren durch Seniorenorganisationen durch die Gewährung eines jährlichen Förderungsbetrages.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 13 – Gesellschaft und Integration
Hasnerstraße 8
9020 Klagenfurt

Kontrolle erfolgt durch Rechnungsprüfung von Seiten einer Steuerberatungskanzlei.

Rechtsgrundlage

Kärntner Seniorengesetz - K-SenG, LGBl Nr 85/2001 idgF; Entscheidung unter Zugrundelegung des -Fördervertrags „Allgemeine Seniorenförderung gem. § 4 des Kärntner Seniorengesetzes“; -des Fördervertrags „Besondere Seniorenförderung – Basisförderung gem. § 5 des Kärntner Seniorengesetzes“; -der Richtlinie für die Gewährung von Projektförderungen gem. § 5 Abs. 1 lit. b des Kärntner Seniorengesetzes
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1022441