Zuschuss zu den Versicherungsprämien zum Schutz vor Sturmschäden an Gewächshäusern Link zur Förderung

Das Land Tirol gewährt einen Zuschuss zu den Versicherungsprämien zum Schutz vor Sturmschäden an Gewächshäusern.

Nach Maßgabe der Verfügbarkeit von Landesmitteln erfolgt die Förderung durch Gewährung eines Zuschusses zu den Versicherungsprämien. Der Zuschuss kann maximal 50 % der von den Förderungswerbenden an die Versicherung zu leistenden Prämienkosten betragen.

Die Leistungskontrolle erfolgt durch die Prüfung des Versicherungsabschlusses im jeweiligen Förderungsjahr.

Rechtsgrundlage

§ 9 des Tiroler Landwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 3/1975, für die Gewährung eines Zuschusses zu den Versicherungsprämien zum Schutz vor Sturmschäden an Gewächshäusern in der Landwirtschaft nach Verordnung (EG) Nr. 702/2014 (Gruppenfreistellungsverordnung/Agrar), Beihilfe Nr. SA.40676 (2015/XA)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1022425