Abschluss einer Versicherung zum Schutz vor Sturmschäden an Gewächshäusern, die Ereignisse abdeckt, welche Naturkatastrophen im Sinne der Gesetzgebung sind.
Die Förderung erfolgt auf Antrag des/der Förderungswerbers/in. Der Antrag kann vom Förderungswerber/von der Förderungswerberin direkt oder in dessen/ihren Auftrag durch das jeweilige Versicherungsunternehmen bis spätestens 1. September des jeweiligen Jahres eingebracht werden.
Für die Beantragung sind die von der Förderungsabwicklungsstelle aufzulegenden Formblätter zu verwenden. Dem Antrag sind die erforderlichen Belege beizuschließen.
Der Nachweis über den Versicherungsabschluss hat durch die Vorlage eines für das gesamte Förderungsjahr (= Kalenderjahr) gültigen Versicherungsvertrages (Versicherungspolizze) oder durch eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens zu erfolgen. Der Nachweis über die für das gesamte Förderungsjahr an das Versicherungsunternehmen bezahlten Versicherungsprämien ist durch Vorlage von Belegen (Beitragsvorschreibung des Versicherungsunternehmens, Zahlungsnachweis, Bestätigung des Versicherungsunternehmens) zu erbringen.