Förderung von Länderkooperationen Link zur Förderung kopieren

Zuschüsse für die intensivere Zusammenarbeit und verstärkte Kooperationen des Landes Kärnten mit seinen Nachbarregionen und Nachbarländern. Förderadressat: natürliche und juristische Personen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1
9020 Klagenfurt, Arnulfplatz 1

Original-Rechnungsbelege samt Zahlungsbestätigungen

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung (Allgemeine Richtlinien für Förderungen aus Landesmitteln)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1022391