Tierschutzmaßnahmen, Landestierheim Link zur Förderung kopieren

Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf. Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen. Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Das Tierschutzhaus Sonnenhof als Kompetenzzentrum für Tierschutz im Burgenland hat neben der Unterbringung und Vergabe von Tieren vor allem auch Aufgaben im Bereich der Prävention, Bewusstseinsbildung und Verankerung des Tierschutzgedankens, insbesondere bei der Jugend.
  • Verwahrungsverträge mit privaten Institutionen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen (bewilligte Tierheime, bewilligte Tierpensionen).
  • Prävention durch Information, Aufklärung, diverse Aktionen, Vernetzung.
  • Prävention und rechtzeitiges Erkennen und Beheben von Missständen, durch Kontrolle und Informationsaustausch.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 10, Referat Veterinärdirektion und Tierschutz
post.a10-veterinärwesen.gv.at

Das Amt der Burgenländischen Landesregierung überprüft den Tätigkeitsbericht sowie den Verwendungsnachweis über die gewährten Mittel.

Rechtsgrundlage

Tierschutzgesetz, BGBl. I. Nr. 118/2004 in der Fassung BGBl. I. Nr. 124/2024; Verträge mit dem "Verein Landestierschutz" sowie Verwahrungsverträge mit privaten Institutionen, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen (bewilligte Tierheime bzw. Tierpensionen). Verträge mit dem "Verein Landestierschutz" sowie Verwahrungsverträge mit privaten Institutionen, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen (bewilligte Tierheime bzw. Tierpensionen).
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1022276

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