Landwirtschaftskammer - Förderung von Personal- und Sachaufwand Link zur Förderung

Seitens der Landwirtschaftskammer sind folgende Leistungen im Auftrag des Landes Burgenland zu erbringen bzw. werden vom Land gefördert:

  • Leistungsschwerpunkt 1 - Bearbeitung von Förderungsanträgen
  • Leistungsschwerpunkt 2 - Beratungsleistungen
  • Leistungsschwerpunkt 3 - Zusatzleistungen, wie zB. Amtshilfe
  • Leistungsschwerpunkt 4 - Nicht abgedeckte Regieleistungen und Sachaufwendungen, Förderung der Beratung der Landarbeiter

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
https://www.burgenland.at/

Rechtsgrundlage

Landwirtschaftskammergesetz, LGBl. Nr. 76/2002. Die von der Landwirtschaftskammer für das Land Burgenland zu erbringenden Leistungen auf dem Gebiet der land- und forstwirtschaftlichen Beratung, Förderung und Amtshilfe sowie die Abgeltungen dieser Leistungen durch das Land Burgenland werden aufgrund eines Vertrages gemäß §27 Burgenländisches Landwirtschaftskammergesetz, LGBl. Nr 76/2002, abgewickelt.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1022268