Österreichische Weinmarketingservicegesellschaft mbH, Förderbetrag Link zur Förderung

Aufgrund des unterzeichneten Syndikatsvertrages und Gesellschafterbeschlusses verpflichtet sich das Land Burgenland, die „Österreich Wein Marketing GmbH“ unter Berücksichtigung eines Flächenschlüssels zu unterstützen, wobei die Mittel für Marketingmaßnahmen für den österreichischen Wein zu verwenden sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4 Ländliche Entwicklung, Agrarwesen und Naturschutz
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
post.a4-foerderwesen@bgld.gv.at

Rechtsgrundlage

Weingesetz 2009 Vereinbarung gem. § 67 Abs. 4 und 5, Regierungsbeschluss, Syndikatsvertrag zwischen Land Niederösterreich, Land Burgenland, Land Steiermark, Land Wien, Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreich und dem Bundesgremium des Agrarhandels betreffend die Österreichische Weinmarketingservicegesellschaft m.b.H. Wien (nunmehr Österreich Wein Marketing GmbH) sowie dem Gesellschafterbeschluss der Österreichischen Weinmarketingservicegesellschaft m.b.H.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,1 Mio. Euro

Referenznummer

1022227