Förderungen für Maßnahmen im Rahmen von Agenda 21 Link zur Förderung kopieren

Gemeindeübergreifende und thematische Vernetzungen der Lokalen Agenda 21-Zukunftsprozesse sowie Erfahrungsaustausch mittels Entwicklung und Umsetzung multiplizierbarer, innovativer Modelle.

Förderansuchen einreichen können insbesondere

  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Gemeindekooperationen
  • natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, deren Aufgabenstellung mit den Zielen der Erstellung, Unterstützung und Umsetzung der Lokalen Agenda 21 übereinstimmen.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz
+43 732 7720-14501
us.post@ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Detailinformationen siehe LINK zur Homepage.

Die Vorhaben werden in einem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt. Förderungsanträge, die bis zu einem von der bewilligenden Stelle bekannt zu gebenden Stichtag vollständig bei der bewilligenden Stelle eingelangt und entscheidungsreif sind, können in das nächste Auswahlverfahren einbezogen werden. Um für eine Förderung grundsätzlich in Betracht zu kommen, muss zumindest die Mindestpunkteanzahl erreicht werden.

Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand der Bewertung der Projekte der Basisqualitäten zur Umsetzung der Lokalen Agenda 21 in Österreich (siehe Link).

Die Auswahlverfahren werden blockweise durchgeführt. Im Jahr 2016 ist folgender Stichtag für das Auswahlverfahren vorgesehen: 13. Mai 2016

Der Stichtag für das nächste Auswahlverfahren wird zu gegebener Zeit veröffentlicht.

Den Organen oder Beauftragten des Landes ist Einsicht in die Bücher und Belege sowie in sonstige der Überprüfung des Förderungsvorhabens dienende Unterlagen und die Besichtigung an Ort und Stelle zu gestatten und sind die erforderlichen Auskünfte zu erteilen bzw. durch geeignete Auskunftspersonen erteilen zu lassen sowie über Verlangen Jahresabschlüsse vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Umweltschutzgesetz, LGBl.Nr. 84/1996 idgF., Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF., Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF., Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung in Oberösterreich idgF.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1022011