Förderung von Bodenschutz und ökologischen Maßnahmen Link zur Förderung kopieren

Förderung der Zusammenlegungsgemeinschaften bei

  1. Grundaufbringung für Grünausstattung: Vorhandene Landschaftselemente werden mit Vernetzungsstreifen, Windschutzanlagen, Heckenanlagen und Feuchtbiotopen zu Biotopverbundsystemen zusammengeschlossen.
  2. Bodenschutzmaßnahmen: Gefördert werden bauliche Errichtungen und Pflegemaßnahmen von Biotopanlagen, Maßnahmen gegen Wildverbiss, Entschädigungen für die Erhaltung von Obstbäumen und landschaftsprägenden Solitärbäumen, Entschädigungen von anerkannten Bioflächen, die durch die Neueinteilung umgestellt werden müssen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

  • Leistungskontrolle durch Operationsleiter
  • Abrechnung in Form einer Rechnungszusammenstellung unter Anschluss der Originalrechnungen, Zahlungsbelegen und dazugehörigen Bankkontoauszügen
  • Kollaudierung

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Flurverfassungs-Landesgesetz, Einzelentscheidung Land, Regierungsbeschluss, Erläuterungen zum Budget
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1021856