Förderung der Zusammenlegungsgemeinschaften:
Gefördert wird der Ausbau eines zweckmäßigen Netzes von Wirtschaftswegen für die Schaffung großer und günstig geformter Wirtschaftsflächen, die Anlage von Wasserabzugsgräben zur Regelung des Wasserhaushaltes, die Errichtung von notwendigen Durchlässen und Brücken und die Durchführung von Kultivierungsmaßnahmen.