Förderung von Vermessungs- und Vermarkungsleistungen
Burgenland
Im Zuge eines Zusammenlegungsverfahrens werden alle neuen Grundstücke vermessen sowie vermarkt und nach der Bescheinigung durch das Vermessungsamt in den Grenzkataster übernommen. Folgende Leistungen von Zusammenlegungsgemeinschaften werden gefördert: Kanzlei, Personalkosten von Vermessungsgehilfen, Vermarkung, Kosten für Dienstkraftwagen.