Förderung von Ausbaumaßnahmen Link zur Förderung kopieren

Förderung der Zusammenlegungsgemeinschaften:

Gefördert wird der Ausbau eines zweckmäßigen Netzes von Wirtschaftswegen für die Schaffung großer und günstig geformter Wirtschaftsflächen, die Anlage von Wasserabzugsgräben zur Regelung des Wasserhaushaltes, die Errichtung von notwendigen Durchlässen und Brücken und die Durchführung von Kultivierungsmaßnahmen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
https://www.burgenland.at/

  • Leistungskontrolle durch den Operationsleiter,
  • Abrechnung in Form einer Rechnungszusammenstellung unter Anschluss der Originalrechnungen, Zahlungsbelegen und dazugehörigen Bankkontoauszügen,
  • Kollaudierung.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Flurverfassungs-Landesgesetz, Einzelentscheidung Land, Regierungsbeschluss, Erläuterungen zum Budget
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1021849