Förderung von Vermessungs- und Vermarkungsleistungen

Im Zuge eines Zusammenlegungsverfahrens werden alle neuen Grundstücke vermessen sowie vermarkt und nach der Bescheinigung durch das Vermessungsamt in den Grenzkataster übernommen.

Folgende Leistungen von Zusammenlegungsgemeinschaften werden gefördert: Kanzlei, Personalkosten von Vermessungsgehilfen, Vermarkung, Kosten für Dienstkraftwagen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

  • Leistungskontrolle durch Operationsleiter
  • Abrechnung in Form einer Rechnungszusammenstellung unter Anschluss der Originalrechnungen, Zahlungsbelegen und dazugehörigen Bankkontoauszügen
  • Kollaudierung

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Flurverfassungs-Landesgesetz, Einzelentscheidung Land, Regierungsbeschluss, Erläuterungen zum Budget

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1021831