Förderung von Vermessungs- und Vermarkungsleistungen Link zur Förderung

Im Zuge eines Zusammenlegungsverfahrens werden alle neuen Grundstücke vermessen sowie vermarkt und nach der Bescheinigung durch das Vermessungsamt in den Grenzkataster übernommen.

Folgende Leistungen von Zusammenlegungsgemeinschaften werden gefördert: Kanzlei, Personalkosten von Vermessungsgehilfen, Vermarkung, Kosten für Dienstkraftwagen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

  • Leistungskontrolle durch Operationsleiter
  • Abrechnung in Form einer Rechnungszusammenstellung unter Anschluss der Originalrechnungen, Zahlungsbelegen und dazugehörigen Bankkontoauszügen
  • Kollaudierung

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Flurverfassungs-Landesgesetz, Einzelentscheidung Land, Regierungsbeschluss, Erläuterungen zum Budget
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1021831