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Im Zuge eines Zusammenlegungsverfahrens werden alle neuen Grundstücke vermessen sowie vermarkt und nach der Bescheinigung durch das Vermessungsamt in den Grenzkataster übernommen.
Folgende Leistungen von Zusammenlegungsgemeinschaften werden gefördert: Kanzlei, Personalkosten von Vermessungsgehilfen, Vermarkung, Kosten für Dienstkraftwagen.
Amt der Burgenländischen Landesregierung 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1