Behebung von Katastrophenschäden am Waldbestand
Oberösterreich
Die Aufarbeitung von Schadholz nach Katastrophenereignissen bedeutet für die betroffenen Waldbesitzer nicht nur einen erheblichen Einkommensverlust, sondern auch einen erhöhten Arbeitsaufwand und Geräteverschleiß. Da eine möglichst rasche Schadholzaufarbeitung zur Erhaltung und Sicherung der vielfältigen Wirkungen des Waldes notwendig ist, kann dafür eine finanzielle Hilfe aus öffentlichen Mitteln beantragt werden. Katastrophenschäden im Sinne dieser Förderung sind Schäden am Waldbestand, die durch Hagel (siehe Pkt. 8.3 der geltenden Richtlinie) Schneedruck, Orkan, Bergstürze, Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, (§3 Abs. 3 Katastrophenfondsgesetz 1996 idgF) verursacht wurden. Antragsberechtigt sind physische und juristische Personen mit Waldbesitz im Bundesland Oberösterreich, mit Ausnahme der Gebietskörperschaften.