Förderungen der Landwirtschaft nach der Dienstleistungsrichtlinie des Bundes
Oberösterreich
Es werden Investitionen, Personal- und Sachkosten der Landwirtschaftskammern sowie von juristischen Personen und Personenvereinigungen gefördert, die in den Bereichen Landwirtschaftliche Beratung und Bildung, Biologische Landwirtschaft (Bioverbände), Verarbeitung, Vermarktung und Markterschließung, Innovationen, Landtechnische Maßnahmen, Pflanzenbau und Saatgutwirtschaft, sowie Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung tätig sind. Inhalt der Förderrichtlinie ist auch die Konsolidierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.