Förderungen von Maßnahmen der Sozialen Rehabilitation Link zur Förderung kopieren

Menschen mit Beeinträchtigungen, deren Grad der Beeinträchtigung mindestens 50 % beträgt, können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen und unter Berücksichtigung anderer Kostenträger Zuschüsse zu behinderungsbedingten Mehraufwendungen, zur Bewältigung erschwerter Lebensumstände, zur sozialen Integration und zur Milderung besonderer Notlagen erhalten.

Folgende Zuschüsse können gewährt werden:

  • Zuschuss zur behinderungsgerechten Adaptierung eines Personenkraftwagens
  • Fahrtkostenzuschuss zur Abgeltung des Mehraufwandes durch erschwerte Mobilität
  • Zuschuss zum Erwerb der Lenkberechtigung (Führerschein)
  • Zuschuss zur behindertengerechten Wohnraumadaptierung
  • Zuschuss zum Ankauf bzw. zur Reparatur von Kommunikationshilfsmitteln für gehörlose bzw. schwerhörige Personen
  • Zuschuss zu den Gebärdendolmetschkosten für gehörlose und schwerhörige Personen
  • Zuschuss zum Ankauf von sonstigen technischen Hilfsmitteln
  • Zuschuss zum Ankauf von orthopädischen Behelfen
  • Zuschuss zum Ankauf von elektronischen Hilfsmitteln für blinde und sehbeeinträchtigte Personen
  • Zuschuss zur Anschaffung eines Blinden-, Rollstuhl- oder Partnerhundes
  • Zuschuss in speziellen behinderungsbedingten finanziellen Notlagen

Die Auszahlung einer bewilligten Förderung erfolgt erst nach Vorlage der Originalrechnungen und Originaleinzahlungsbelege.

Abfrage u.a. von Einkommens-, Versicherungs- und Meldedaten. Belegkontrolle anhand der Originalrechnungen und Originaleinzahlungsbelege. zum Teil Vor-Ort-Kontrollen;

Rechtsgrundlage

§ 17 Oö. Chancengleichheitsgesetz 2008 idgF, Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes OÖ idgF;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1021567