Kinder- und Jugendwohngruppe Link zur Förderung

Die Kinder- und Jugendwohngruppe ist eine Einrichtung für Kinder und Jugendliche, die einer Fremdunterbringung bedürfen und soll den zu betreuenden Kindern und Jugendlichen außerhalb der Familie einen Lebensraum bieten, in dem die Befriedigung ihrer individuellen, entwicklungsbedingten, emotionalen, körperlichen und sozialen Bedürfnisse sichergestellt ist. Das Erlernen von Selbstbestimmung und Alltagskompetenz wird durch Übereinkünfte und Routinen ermöglicht und eine individuelle Ortseinbindung der biografischen Entwicklung geboten. Das Leben in der Kinder- und Jugendwohngruppe ist möglichst an familiennahen bzw. -ähnlichen Beziehungsregeln auszurichten. Nach Möglichkeit wird an einer Rückführung in die (Herkunfts-)Familie gearbeitet.

Ziel:

Ziel ist der Erwerb von Ressourcen für die Aufarbeitung von sozialen und emotionalen Defiziten, die soziale Reintegration und Behebung von Teilleistungsdefiziten durch gezielte individuelle Förderung. Zukunftsplanung erarbeiten, Selbstständigkeit/Selbstorganisation erwerben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales
http://www.soziales.steiermark.at

Rechtsgrundlage

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013 Steiermärkisches Kinder- und Jugendhilfegesetz – StKJHG Stmk. Kinder- und Jugendhilfegesetz-Durchführungsverordnung –StKJHG-DVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1021476