Förderung der offenen Jugendarbeit in Kärnten Link zur Förderung kopieren

Basisförderung für Jugendzentren, Jugendtreffs und Jugendräume in Kärnten. Förderadressat sind Non Profit-Organisationen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 13 -Gesellschaft und Integration
Hasnerstraße 8, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Fristgerechter Nachweis in Form eines schriftlichen Jahresberichtes und die Vorlage von Originalrechnungen und Originalzahlungsbelegen ist notwendig (bis 30. Juni des Folgejahres).

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung unter Zugrundelegung der Förderungsrichtlinien für die Basisförderung JUZ der offenen Jugendarbeit in Kärnten

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1021435

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