Förderung der offenen Jugendarbeit in Kärnten Link zur Förderung kopieren

Basisförderung für Jugendzentren, Jugendtreffs und Jugendräume in Kärnten. Förderadressat sind Non Profit-Organisationen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 13 -Gesellschaft und Integration
Hasnerstraße 8, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Fristgerechter Nachweis in Form eines schriftlichen Jahresberichtes und die Vorlage von Originalrechnungen und Originalzahlungsbelegen ist notwendig (bis 1. Juni des Folgejahres).

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung unter Zugrundelegung der Förderungsrichtlinien für die Basisförderung JUZ der offenen Jugendarbeit in Kärnten

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1021435